Filtern von Webinhalten in Microsoft Defender for Business

Die Filterung von Webinhalten ermöglicht es Ihrem Sicherheitsteam, den Zugriff auf Websites basierend auf Inhaltskategorien nachzuverfolgen und zu regulieren. Wenn Sie Ihre Richtlinie zum Filtern von Webinhalten einrichten, aktivieren Sie den Webschutz für Ihre organization.

Die Filterung von Webinhalten ist in den wichtigsten Webbrowsern verfügbar, mit Blöcken, die von Windows Defender SmartScreen (Microsoft Edge) und Netzwerkschutz (Chrome, Firefox, Brave und Opera) ausgeführt werden. Weitere Informationen finden Sie unter Voraussetzungen für die Filterung von Webinhalten.

In Defender for Business können Sie eine Richtlinie zum Filtern von Webinhalten auf alle Benutzer anwenden.

Einrichten der Filterung von Webinhalten

Bevor Sie beginnen, stellen Sie sicher, dass Ihre Umgebung die Voraussetzungen für die Webinhaltsfilterung erfüllt.

Führen Sie die folgenden Schritte aus, um eine Webinhaltsfilterrichtlinie zu erstellen:

  1. Wechseln Sie im Microsoft Defender-Portal zu "Einstellungen>endpoints>Rules>Web content filtering", und wählen Sie dann +Richtlinie hinzufügen aus.

  2. Geben Sie einen Namen und eine Beschreibung für Ihre Richtlinie an.

  3. Wählen Sie die zu blockierenden Webinhaltsfilterkategorien aus (z. B. "Erwachsener Inhalt", "Hohe Bandbreite", "Rechtliche Haftung" oder "Freizeit"). Wählen Sie „Nicht kategorisiert“ nicht aus. Verwenden Sie das Symbol erweitern, um jede übergeordnete Kategorie vollständig zu erweitern, und wählen Sie dann bestimmte Webinhaltskategorien aus.

    Wählen Sie keine Kategorien aus, um eine reine Überwachungsrichtlinie einzurichten, die keine Websites blockiert.

  4. Wenden Sie die Richtlinie auf alle Benutzer an. (Die Beschränkung auf bestimmte Geräte ist in Defender for Business nicht verfügbar.)

  5. Überprüfen Sie die Zusammenfassung, und speichern Sie die Richtlinie. Die Richtlinienaktualisierung kann bis zu zwei Stunden dauern, bis sie auf die Geräte Ihrer Organisation angewendet werden.

Tipp

Weitere Informationen zum Filtern von Webinhalten finden Sie unter Filtern von Webinhalten.

Kategorien für die Filterung von Webinhalten

Nicht alle Websites in den folgenden Kategorien sind böswillig. Diese Websites können jedoch aufgrund von Compliancebestimmungen, Bandbreitennutzung oder anderen Bedenken Probleme für Ihr Unternehmen verursachen.

Sie können mit einer reinen Überwachungsrichtlinie beginnen, um besser einschätzen zu können, ob Ihr Sicherheitsteam Website-Kategorien blockieren sollte. Sie können Ihre Richtlinie später bearbeiten.

In der folgenden Tabelle werden Webinhaltskategorien beschrieben, die Sie für Ihre Richtlinie zum Filtern von Webinhalten auswählen können:

Kategorie Beschreibung
Nicht jugendfreie Inhalte Websites, die sich auf Kulte, Glücksspiele, Nacktheit, Pornografie, sexuell explizites Material oder Gewalt beziehen
Hohe Bandbreite Downloadwebsites, Imagefreigabewebsites oder Peer-to-Peer-Hosts
Gesetzliche Haftung Websites, die Bilder von Kindesmissbrauch enthalten, illegale Aktivitäten fördern, Plagiate oder Schulbetrug fördern oder schädliche Aktivitäten fördern
Freizeit Websites, die webbasierte Chatrooms, Onlinespiele, webbasierte E-Mails oder soziale Netzwerke bereitstellen
Uncategorized Websites, die keine Inhalte enthalten oder neu registriert sind.

Wählen Sie als bewährte Methode nicht Uncategorized (Nicht kategorisiert) aus.

Nächste Schritte